Grundpflege

im Rahmen der grundpflegerischen Versorgung nach SBG XI

Unterstützung in Ihrem Alltag. Dazu gehören unter anderem:

  • Körperpflege
  • Wechseln von Inkontinenzmaterial
  • Hilfe bei Nahrungsaufnahme /-zubereitung
  • Betten/Lagern
  • An- und Auskleiden
  • Einkaufen

Behandlungspflege

Art und Umfang der Behandlungspflege werden ärztlich angeordnet (SGB V).

Dazu gehören unter anderem:

  • Blutzucker messen
  • Blutdruck messen
  • Medikamentengabe
  • Verabreichen von Augentropfen
  • Kompressionsverbände an- und ablegen
  • Injektionen verabreichen
  • Wundversorgung/ Dekubitusbehandlung
  • Blasenkatheter legen

Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI sowie Schulungen für pflegende Angehörige

in diesem Gespräch können Fragen und Unklarheiten besprochen werden:

  • zur Pflege zu Hause,
  • zur Unterstützung durch andere Soziale Dienste und Einrichtungen,
  • zu Hilfsmitteln,
  • zu den entstehenden Kosten und den zuständigen Kostenträgern.
  • Für Pflegegeldbezieher werden die nach § 37 SGB XI vorgesehenen Beratungen bei Ihnen zu Hause angeboten.

Verhinderungspflege / Stundenweise Ersatzpflege

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird.

Die Stundenweise Ersatzpflege entlastet Pflegepersonen im häuslichen Bereich, beispielsweisen während eines Urlaubs, einer Krankheit oder für eine Auszeit.

Unsere Pflegekraft übernimmt für diesen Zeitraum die Pflege.

Hauswirtschaftliche Versorgung und Hilfestellungen im sozialen Bereich

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst die Tätigkeiten, die mit der Führung eines Haushaltes zusammenhängen.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Reinigung der Wohnung
  • Einkäufe
  • Wäschepflege